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Am Dienstag, den 5. Juli stimmt das Europaparlament darüber ab, ob nationale Anbauverbote für genmanipulierte Pflanzen künftig erleichtert und auf eine feste rechtliche Basis gestellt werden. Doch der Vorschlag aus dem Umweltausschuss des Parlaments droht an den Stimmen der deutschen Parlamentarier zu scheitern. Unterzeichnen Sie den Appell an die Abgeordneten der Fraktionen der liberalen, sozialdemokratischen und konservativen Fraktionen!
17 Genkonstrukte stehen derzeit kurz vor der (Wieder-) Zulassung durch die EU, davon sind vier zum Anbau vorgesehen (MON810, Bt11, 1507, NK603). Wenn gentechnisch veränderte Pflanzen einmal von der EU für den Anbau zugelassen sind, ist es bislang für die Mitgliedstaaten schwer, sie wieder von den heimischen Äckern zu verbannen. Zulässig sind nur vorläufige Verbote aufgrund von wissenschaftlichen Erkenntnissen, die von der EU noch nicht überprüft wurden. Für das deutsche Verbot des Genmais MON810 2009 wurden neue Studien über die Schädigung von Schmetterlingen, Marienkäfern und Wasserorganismen vorgelegt. Dass die Unternehmen ihre Genpflanzen für unabhängige Forschung nicht zur Verfügung stellen, ist dabei eine große Hürde für neue wissenschaftliche Erkenntnisse. Die EU prüft diese Erkenntnisse und schlägt dann vor, ob sie relevant sind oder nicht. Bisher hat die EU-Kommission alle neuen Argumente verworfen. Sie kann dann nur noch von einer Zweidrittelmehrheit aller Länder überstimmt werden. Dies ist bisher zwar regelmäßig, aber immer nur knapp gelungen.
Als die EU-Kommission im letzten Sommer verschlug, nationale Verbote für den Anbau zu erleichtern, war die Vorfreude groß: Eine zusätzliche Möglichkeit und Chance, die gefährlichen Pflanzen von unseren Äckern zu verbannen! Doch beim zweiten Blick auf den Vorschlag wurde klar, dass er zusätzlichen Schutz nur vorgaukelt: Er steht rechtlich auf sehr wackligen Füßen. Denn nur "ethische Kriterien" können für ein nationales Gentech-Verbot geltend gemacht werden. Über Umweltkriterien will die Kommission weiter alleine entscheiden. Dies würde die Verbote vor europäischen Gerichten und der WTO leicht anfechtbar machen. Das bestätigen die juristischen Dienste des Rates und der EU-Parlaments. Das Geschenk der Kommission an die Länder erweist sich als trojanisches Pferd. Denn das Zugeständnis, nationale Verbote aussprechen zu können, soll die Länder dazu bringen, nicht mehr gegen die Zulassung von neuen Gentechnik-Sorten auf EU-Ebene zu stimmen. Werden aber die EU-Zulassungen erleichtert und die nationalen Verbote anschließend von den Gerichten kassiert, hat zum Schluss die Gentechniklobby gewonnen. Nur, weil sich einige Staaten vehement gegen jede neue Zulassung wehren, konnte bisher eine Überschwemmung der europäischen Märkte und Äcker mit Gentechnik verhindert werden. Die zuständige EU-Zulassungsbehörde (EFSA), die eigentlich für das Testen der Risiken zuständig ist, hat in allen Jahren ihrer Tätigkeit noch keine einzige Gentech-Pflanze zurückgewiesen.
Dem Vorschlag der Kommission setzt der Umweltausschuss des Europaparlaments einen Vorschlag entgegen, der die nötige Rechtssicherheit für nationale Verbote bietet. Indem er den Umwelt-Artikel des Lissabon-Vertrags (und nicht allein den für die Marktzulassung von Produkten) zur Rechtsgrundlage macht, können Umweltrisiken, sozioökonomische Folgen und wissenschaftliche Unsicherheit aufgrund fehlender oder widersprüchlicher Daten ein Verbot rechtfertigen. Zusätzlich fordert der Umweltausschuss ein sehr viel strengeres Zulassungsverfahren. So sollen langfristige Umweltauswirkungen, Effekte auf Nichtzielorganismen und ökologische Folgen der Herbizide, gegen die die gentechnisch veränderten Pflanzen resistent sind, Teil der Risikobewertung im Zulassungsverfahren werden. Der Umweltministerrat hatte dies schon im Jahr 2008 beschlossen, eine Umsetzung blieb aber bisher aus.
Bei der Abstimmung der EU-Parlamentarier entscheidet sich am 5. Juli, ob die nationalen Anbauverbote ein zahnloses Instrument bleiben oder ob zum Gentechnik-Anbau tatsächlich die nationalen Regierungen künftig das letzte Wort haben werden. Der Vorschlag aus dem Umweltausschuss droht allerdings an den Stimmen der konservativen und liberalen Fraktionen PPE und ALDE zu scheitern. Umso wichtiger ist es jetzt, die deutschen Abgeordneten der CDU und FDP-Fraktionen aufzufordern, dem Vorschlag des Umweltausschusses zuzustimmen. Deutschland bildet mit 99 Abgeordneten die größte Länderfraktion im Europaparlament.